WEBVTT

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00:00:08.720 --> 00:00:16.760
Das Bundesinstitut für Öffentliche
Gesundheit (BIÖG) bemüht sich,

00:00:16.800 --> 00:00:28.760
die Internetseite
barrierefrei zugänglich zu machen.

00:00:29.120 --> 00:00:31.440
Dies geschieht im Einklang
mit den Bestimmungen

00:00:31.480 --> 00:00:38.600
des Behindertengleichstellungsgesetz
des Bundes (BGG)

00:00:38.640 --> 00:00:44.800
und der Barrierefreien-
Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)

00:00:44.840 --> 00:00:52.600
zur Umsetzung der Richtlinie
(EU) 2016/1202

00:00:52.640 --> 00:01:00.640
des Europäischen Parlaments
und des Rates.

00:01:00.960 --> 00:01:07.400
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit
gilt für die Internetseite:

00:01:23.000 --> 00:01:29.240
Die Website ist mit den Anforderungen
an die Barrierefreiheit

00:01:29.280 --> 00:01:42.440
gemäß Web Content Accessibility
Guidelines 2.1 (WCAG 2.1)

00:01:42.480 --> 00:01:47.280
technisch konform.

00:01:47.520 --> 00:01:56.000
Alle Prüfschritte wurden mit „erfüllt“
oder „eher erfüllt“ bestanden.

00:01:56.040 --> 00:02:04.000
Die Website wird technisch und redaktionell
kontinuierlich weiter verbessert.

00:02:11.560 --> 00:02:18.080
Diese Erklärung
wurde am 16.07.2024 erstellt.

00:02:18.240 --> 00:02:25.280
Grundlage dafür sind
die Bewertungen der Visart GmbH

00:02:25.320 --> 00:02:34.480
in Form einer
BITV/WCAG-Selbstbewertung.

00:02:43.680 --> 00:02:45.400
Wir bemühen uns sehr,

00:02:45.440 --> 00:02:51.600
die Inhalte dieser Internetseite
barrierefrei bereitzustellen.

00:02:51.640 --> 00:02:54.520
Sie haben
noch eine Barriere gefunden?

00:02:54.560 --> 00:02:56.960
Melden Sie sich gern bei uns.

00:02:57.000 --> 00:03:02.360
Nutzen Sie dazu bitte
das Feedback-Formular.

00:03:02.400 --> 00:03:05.400
Dieses befindet sich auf
unserer Internetseite oben rechts

00:03:05.440 --> 00:03:10.480
unter dem Menüpunkt
„Barriere melden“.

00:03:11.000 --> 00:03:14.000
Auch können Sie
uns dort gern schreiben,

00:03:14.040 --> 00:03:19.520
wenn Sie Fragen
zur digitalen Barrierefreiheit haben.

00:03:28.360 --> 00:03:29.280
Für den Fall,

00:03:29.320 --> 00:03:34.440
dass öffentliche Stellen des Bundes
ihren Verpflichtungen

00:03:34.480 --> 00:03:38.360
aus dem
Behindertengleichstellungsgesetz (BGG)

00:03:38.400 --> 00:03:46.000
auch nach erfolgter Rückmeldung
nicht nachkommen,

00:03:46.040 --> 00:03:51.920
sieht das BGG ein Verfahren

00:03:51.960 --> 00:03:55.400
durch eine
unabhängige Schlichtungsstelle vor.

00:03:55.440 --> 00:04:00.320
Die unabhängige Schlichtungsstelle
ist bei dem Beauftragten

00:04:00.360 --> 00:04:05.120
der Bundesregierung für die Belange
von Menschen mit Behinderungen

00:04:05.160 --> 00:04:05.800
eingerichtet worden.

00:04:05.840 --> 00:04:10.040
So sieht es § 16 BGG vor.

00:04:10.560 --> 00:04:12.440
Auf der Internetseite

00:04:21.720 --> 00:04:26.760
finden Sie alle Informationen
zu dem kostenlosen Schlichtungsverfahren.

00:04:27.040 --> 00:04:32.640
Hier erreichen
Sie die Schlichtungsstelle:

